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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen ALPHA Glückwunschkarten GmbH und dem Käufer
gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Jegliche Abweichung muss ausdrücklich von ALPHA schriftlich
bestätigt werden.
Bestellmengen
Die Mindestbestellmenge bei Karten ohne Eindruck beläuft
sich auf 50 Stück, mindestens
5 Stück pro Motiv. Die Mindestbestellmenge bei Karten
mit Eindruck beläuft sich auf 50 Karten je Motiv
und Eindruck.
Der Mindestbestellwert liegt bei Euro 30.-
| Sonderanfertigungen |
| 1. |
Entwürfe, Skizzen, Probedrucke,
Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber
veranlasst sind, sind angemessen zu vergüten, auch
wenn der Auftrag nicht erteilt wird. |
| 2. |
Der Auftraggeber steht dafür
ein, dass die von ihm vorgelegten Ausführungszeichnungen
keine Schutzrechte Dritter verletzen. |
| 3. |
Eine Überprüfungspflicht
besteht für den Verwender nicht. Im Fall eines Regresses
ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verwender von sämtlichen
Ansprüchen Dritter freizustellen. |
| 4. |
Satzfehler: Korrekturabzüge
und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige
Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben.
Der Lieferant haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber
übersehen hat. |
| 5. |
Mehr- und Minderlieferungen: Bei
Bestellungen mit Texteindruck behalten wir uns aus technischen
Gründen bis zu 10% Mehr- und Minderlieferung vor.
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Mehr- und Minderlieferung
verpflichtet. Der Kaufpreis erhöht sich oder vermindert
sich im Verhältnis zu der erbrachten Mehr- oder MInerlieferung. |
Reklamationen können nur innerhalb
von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.
| Gewährleistung |
| 1. |
Jeder Gewährleistungsanspruch
setzt voraus, dass erkennbare Mängel unverzüglich,
spätestens aber bis eine Woche nach Empfang der Ware
schriftlich angezeigt werden und der Besteller dem Verwender
die Möglichkeit gibt, den Mangel festzustellen und
zu beseitigen. Zeigt sich ein Mangel später, so hat
der Besteller den Mangel unverzüglich nach seiner
Entdeckung schriftlich anzuzeigen. |
| 2. |
Der Verwender ist berechtigt die
Beseitigung von Mängeln zu verweigern solange der
Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht
nachkommt. Die Pflicht des Verwenders zur Gewährleistung
ist auf den ursprünglichen Besteller beschränkt
und ist nicht abtretbar. |
| 3. |
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten
oder Weiterverarbeitungen von Druckerzeugnissen zum Gegenstand,
so haftet der Verwender nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterverarbeitenden
Erzeugnisse, sofern nicht der Schaden vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. |
| 4. |
Mängel eines Teils
der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung. |
| 5. |
Bei fertigen Reproduktionen in
allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen
vom original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt
für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. |
| 6. |
Für Abweichungen in der Beschaffenheit
des eingesetzten Materials haftet der Verwender bis zur
Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. Durch Abtretung der Ansprüche gegen
den Zulieferanten an den Auftraggeber wird er Verwender
von der eigenen Haftung befreit. |
Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung
dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Absprache
und gegen Vergütung über den Auslieferungstermin
hinaus verwahrt. Im Fall der Verschlechterung oder des Unterganges
dieser Gegenstände haftet der Verwender nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eigentum, Urheberrecht
Die von dem Verwender zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme
und Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze
bleiben, auch wenn gesondert berechnet, Eigentum des Verwenders
und werden nicht ausgeliefert.
FÄLLIGKEIT
UND ZAHLUNG
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist,
binnen 30 Tagen nach Erhalt der Ware zahlbar.
Werden die Zahlungsfristen überschritten, so werden als
Jahreszinsen jeweils 3% über dem amtlich anerkannten
Bankdiskontsatz, mindestens 8% auf Fälligkeit der Forderung
berechnet ohne dass es des Verzuges des Bestellers bedarf.
Leistet der Besteller auch nach einer angemessenen Frist keine
Zahlung, wird unbeschadet weitergehender Rechte des Verwenders
sofort die Gesamtschuld fällig.
Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung im Rückstand
oder muss der Verwender aufgrund eines nach Vertragsabschluß
eingetretenen Umstandes befürchten, die Gegenleistung
des Auftraggebers nicht vollständig oder rechtzeitig
zu erhalten, ist der Verwender berechtigt, die ihm obliegende
Leistung zu verweigern oder vom Vertrag zurück zu treten.
Die Zahlung kann per Nachnahme, Bankeinzug oder Rechnung erfolgen.
Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Zur Absicherung
des Kreditrisikos müssen wir uns entsprechend der jeweiligen
Bonität vorbehalten, die von Ihnen erbetene Lieferung
bei einer Bestellmenge bis 300 Stck. ohne Eindruck nur gegen
Nachnahme durchzuführen. Alpha behält sich das Recht
vor, Zahlungsarten auszuschließen. Die genannten Preise
verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollten sich in der Zeit zwischen schriftlicher Bestätigung
des Auftrages und Auslieferung der Ware Lohn- und Materialpreiserhöhungen
ergeben, so ist der Verwender berechtigt, den Bestätigungspreis
angemessen zu erhöhen.
| Verkaufs- Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen |
| 1. |
Das Angebot ist ausschließlich
für Gewerbetreibende bzw. für den gewerblichen
Bedarf bestimmt. |
| 2. |
Die Einhaltung einer vom Verwender
bestätigten Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftraggeber
alle Druckvorlagen, Druckmuster und Daten termingerecht
zur Verfügung gestellt hat, sowie Druckfreigeben
und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen rechtzeitig
erteilt. Wird nach der Auftragsbestätigung von dem
Auftraggeber eine Änderung des Auftrages verlangt,
so ist der Verwender berechtigt eine neue Lieferzeit festzulegen.
Diese erlangt Gültigkeit mit Bestätigung der
Änderung. |
| 3. |
Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach
angemessener Nachfrist und wenn sich die Ware noch nicht
auf dem Versandweg befindet, vom Vertrag zurückzutreten.
Es entfällt jede Regresspflicht. Für das Überschreiten
der Lieferzeit bei höherer Gewalt kann der Lieferant
nicht haftbar gemacht werden.
HÖHERE GEWALT: Betriebsstörungen sowohl im
eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung
oder Transport abhängig sind- verursacht durch
Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel,
Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt
befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten
und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung
der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom
Vertrag zurückzutreten oder den Lieferanten für
etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
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| 4. |
Schadensersatzansprüche des
Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Erfüllung sowie das Recht vom Vertrag zurückzutreten,
sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz
grober Fahrlässigkeit beruhen. |
| 5. |
Ist der Verwender unter den Vorraussetzungen
der vorgenannten Ziffer zum Schadensersatz verpflichtet,
so ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche
berechtigt, für jede Woche der Verspätung ½%,
im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen
Teils der Gesamtlieferung zu fordern, der infolge der
Verspätung nicht rechtzeitig oder zweckdienlich genutzt
werden kann. |
| 6. |
Die Lieferung erfolgt
ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers. |
| 7. |
Die Ware wird per Paketversand
oder Spedition ausgeliefert |
| 8. |
Von unseren Kunden gewünschte
Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen
Zuschlag verrechnet. |
ZURÜCKHALTUNGS- UND AUFRECHNUNGSRECHT: Der Besteller
verzichtet auf ein Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht.
Übernahme
Übernimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht zu dem
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, hat der Auftraggeber gleichwohl
die geschuldeten Zahlungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen
zu leisten.
Der Verwender ist verpflichtet, für die Einlagerung des
Liefergegenstandes auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers
zu sorgen und zu Lasten des Auftraggebers die Versicherung
zu bewirken, die dieser verlangt. Als Kosten bei Einlagerung
im eigenen Werk werden 0,5% des Vertragspreises des eingelagerten
Gegenstandes für jeden vollen Monat berechnet. Sonstige
Rechte, die der Verwender aufgrund der Verzögerung der
Übernahme geltend machen kann, bleiben unberührt.
Grußkarten
Bei Grußkartenbestellungen übernimmt Alpha die
Kosten für Verpackung und Versand ab einem Bestellwert
von € 154,- Unter € 154,- Bestellwert werden €
5,- für Versand und Verpackung in Rechnung gestellt.
Es bleibt uns vorbehalten eine Teillieferung vorzunehmen,
sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft
erscheint.
Aufträge werden nur vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten
und freibleibend angenommen.
Die Lieferzeit mit Eindruck beträgt 1-2 Wochen. Sie erhalten
hierzu eine extra Auftragsbestätigung.
Ohne Eindruck beträgt die Lieferzeit 2-3 Tage nach Auftragseingang.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten
Waren vor, bis der Käufer sämtliche, auch künftig
entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt
hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin.
Gerichtsstand Berlin.
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