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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ALPHA Glückwunschkarten GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung muss ausdrücklich von ALPHA schriftlich bestätigt werden.

Bestellmengen
Die Mindestbestellmenge bei Karten ohne Eindruck beläuft sich auf 50 Stück, mindestens
5 Stück pro Motiv. Die Mindestbestellmenge bei Karten mit Eindruck beläuft sich auf 50 Karten je Motiv und Eindruck.
Der Mindestbestellwert liegt bei Euro 30.-

Sonderanfertigungen
1. Entwürfe, Skizzen, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, sind angemessen zu vergüten, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm vorgelegten Ausführungszeichnungen keine Schutzrechte Dritter verletzen.
3. Eine Überprüfungspflicht besteht für den Verwender nicht. Im Fall eines Regresses ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verwender von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
4. Satzfehler: Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber übersehen hat.
5. Mehr- und Minderlieferungen: Bei Bestellungen mit Texteindruck behalten wir uns aus technischen Gründen bis zu 10% Mehr- und Minderlieferung vor. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Mehr- und Minderlieferung verpflichtet. Der Kaufpreis erhöht sich oder vermindert sich im Verhältnis zu der erbrachten Mehr- oder MInerlieferung.

Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.


Gewährleistung
1. Jeder Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber bis eine Woche nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden und der Besteller dem Verwender die Möglichkeit gibt, den Mangel festzustellen und zu beseitigen. Zeigt sich ein Mangel später, so hat der Besteller den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
2. Der Verwender ist berechtigt die Beseitigung von Mängeln zu verweigern solange der Auftraggeber seine vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Pflicht des Verwenders zur Gewährleistung ist auf den ursprünglichen Besteller beschränkt und ist nicht abtretbar.
3. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitungen von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Verwender nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterverarbeitenden Erzeugnisse, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5. Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verwender bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Durch Abtretung der Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber wird er Verwender von der eigenen Haftung befreit.


Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Absprache und gegen Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Im Fall der Verschlechterung oder des Unterganges dieser Gegenstände haftet der Verwender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eigentum, Urheberrecht
Die von dem Verwender zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme und Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze bleiben, auch wenn gesondert berechnet, Eigentum des Verwenders und werden nicht ausgeliefert.

FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, binnen 30 Tagen nach Erhalt der Ware zahlbar.
Werden die Zahlungsfristen überschritten, so werden als Jahreszinsen jeweils 3% über dem amtlich anerkannten Bankdiskontsatz, mindestens 8% auf Fälligkeit der Forderung berechnet ohne dass es des Verzuges des Bestellers bedarf. Leistet der Besteller auch nach einer angemessenen Frist keine Zahlung, wird unbeschadet weitergehender Rechte des Verwenders sofort die Gesamtschuld fällig.
Ist der Auftraggeber mit seiner Zahlung im Rückstand oder muss der Verwender aufgrund eines nach Vertragsabschluß eingetretenen Umstandes befürchten, die Gegenleistung des Auftraggebers nicht vollständig oder rechtzeitig zu erhalten, ist der Verwender berechtigt, die ihm obliegende Leistung zu verweigern oder vom Vertrag zurück zu treten.
Die Zahlung kann per Nachnahme, Bankeinzug oder Rechnung erfolgen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Zur Absicherung des Kreditrisikos müssen wir uns entsprechend der jeweiligen Bonität vorbehalten, die von Ihnen erbetene Lieferung bei einer Bestellmenge bis 300 Stck. ohne Eindruck nur gegen Nachnahme durchzuführen. Alpha behält sich das Recht vor, Zahlungsarten auszuschließen. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollten sich in der Zeit zwischen schriftlicher Bestätigung des Auftrages und Auslieferung der Ware Lohn- und Materialpreiserhöhungen ergeben, so ist der Verwender berechtigt, den Bestätigungspreis angemessen zu erhöhen.


Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Das Angebot ist ausschließlich für Gewerbetreibende bzw. für den gewerblichen Bedarf bestimmt.
2. Die Einhaltung einer vom Verwender bestätigten Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftraggeber alle Druckvorlagen, Druckmuster und Daten termingerecht zur Verfügung gestellt hat, sowie Druckfreigeben und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen rechtzeitig erteilt. Wird nach der Auftragsbestätigung von dem Auftraggeber eine Änderung des Auftrages verlangt, so ist der Verwender berechtigt eine neue Lieferzeit festzulegen. Diese erlangt Gültigkeit mit Bestätigung der Änderung.
3.

Bei Lieferverzug ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfrist und wenn sich die Ware noch nicht auf dem Versandweg befindet, vom Vertrag zurückzutreten. Es entfällt jede Regresspflicht. Für das Überschreiten der Lieferzeit bei höherer Gewalt kann der Lieferant nicht haftbar gemacht werden.
HÖHERE GEWALT: Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung oder Transport abhängig sind- verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sowie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz grober Fahrlässigkeit beruhen.
5. Ist der Verwender unter den Vorraussetzungen der vorgenannten Ziffer zum Schadensersatz verpflichtet, so ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, für jede Woche der Verspätung ½%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung zu fordern, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder zweckdienlich genutzt werden kann.
6. Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
7. Die Ware wird per Paketversand oder Spedition ausgeliefert
8. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag verrechnet.


ZURÜCKHALTUNGS- UND AUFRECHNUNGSRECHT: Der Besteller verzichtet auf ein Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht.

Übernahme

Übernimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, hat der Auftraggeber gleichwohl die geschuldeten Zahlungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.
Der Verwender ist verpflichtet, für die Einlagerung des Liefergegenstandes auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu sorgen und zu Lasten des Auftraggebers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Als Kosten bei Einlagerung im eigenen Werk werden 0,5% des Vertragspreises des eingelagerten Gegenstandes für jeden vollen Monat berechnet. Sonstige Rechte, die der Verwender aufgrund der Verzögerung der Übernahme geltend machen kann, bleiben unberührt.

Grußkarten
Bei Grußkartenbestellungen übernimmt Alpha die Kosten für Verpackung und Versand ab einem Bestellwert von € 154,- Unter € 154,- Bestellwert werden € 5,- für Versand und Verpackung in Rechnung gestellt. Es bleibt uns vorbehalten eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Aufträge werden nur vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten und freibleibend angenommen.
Die Lieferzeit mit Eindruck beträgt 1-2 Wochen. Sie erhalten hierzu eine extra Auftragsbestätigung.
Ohne Eindruck beträgt die Lieferzeit 2-3 Tage nach Auftragseingang.


Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.


Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Berlin. Gerichtsstand Berlin.


 



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